Wie das Land Steiermark auf seiner Website aktuell informiert, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers zu Ostern in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist beim Abbrennen von Osterfeuern jedoch zwingend einzuhalten. Demnach gibt es laut den aktuellen Bestimmungen zwei Möglichkeiten:
- Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten am Karsamstag von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
- Abhaltung mit ausschließlich im gleichen Haushalt lebenden Personen von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag.
Bezüglich der geltenden Ausgangsregelung nach 20:00 Uhr wird auf § 2 Abs. 1 der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung verwiesen.